Ordnungswidrigkeit

Bei 10.000 Abstandsverstößen und 25.000 Geschwindigkeitsverstößen werden 90 % ohne Widerspruch abgeschlossen, 5 % nach „Beratung“ der Polizei und nur 5 % durch Rechtsanwälte.
Dies jedoch entspricht in keiner Weise den Möglichkeiten einer erfolgreichen Verteidigung in rechtlicher, technischer und tatsächlicher Hinsicht.
Nahezu jede 5. Lichtbildserie ist untauglich zu Beweiszwecken und das Verfahren muss schon aus diesem Grunde eingestellt werden. Weitere Einstellungen erfolgen infolge Verfolgungsverjährung, viele Einstellungen durch nachweisbare technische Probleme der Meßanlagen etc.

Ordnungswidrigkeit – was nun?

Beim Erhalt eines Anhörungsbogens, meist mit Wochenfrist ist es sinnvoll mit uns zu sprechen, ob vor Einsicht in die Ermittlungsakte überhaupt Ausführungen gemacht werden.
Eine Pflicht vor der Polizei oder Ordnungsbehörde zu erscheinen gibt es zunächst nicht und einmal gemachte Angaben können gegen einen verwendet werden! Es gilt: „Im Zweifel für den Betroffenen“.
Im Bußgeldverfahren sind eine große Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten gegeben:

  • Lichtbilder lassen Fahrer nicht erkennen
  • Eintritt der Verjährung
  • Falsche Handhabung der Messgeräte
  • Reflexionen
    und vieles mehr

Lassen Sie sich daher von uns eingehend beraten über die Erfolgsaussichten einer Verteidigung.

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