Verkehrsunfallrecht

Bei einem Verkehrsunfall kommt es meist zu erhöhtem Sachschaden, gegebenenfalls auch zu Personenschäden. Autos sind in der Regel teure Gebrauchsgegenstände. Nicht jeder Verkehrsteilnehmer ist vollkaskoversichert, so dass der eigene Schaden oft nicht ohne weiteres ersetzt wird. Daher ist es notwendig, genau zu überprüfen, wer das Verschulden an dem Unfall trägt.

Für den Betroffenen ist es wichtig, dass er möglichst viel Geld für seinen Fahrzeugschaden bekommt oder er vollständigen Ersatz für seine verauslagten Reparaturkosten erhält. Auch kann der Betroffene meist einen Nutzungsausfall für die vorübergehende Entbehrung seines Fahrzeugs erhalten oder auf Kosten des Unfallgegners einen Mietwagen fahren. Nicht zu vergessen die pauschale Entschädigung für den unfallbedingten Aufwand wie Telefonate etc. Wenden Sie sich an Kanzlei

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Ist es zu einem Personenschaden gekommen, können meist mehrere Schadenspositionen geltend gemacht werden. Zunächst steht dem Geschädigten ein angemessenes Schmerzensgeld zu. Beträge von 5.000 € bis zu 200.000 € je nach Art der Verletzung sind bei einem Verkehrsunfall keine Seltenheit.

Weiterhin kann der Verunglückte vollständigen Ersatz für seine Kosten zur Herstellung der Gesundheit verlangen (so genannte Heilbehandlungskosten). Dazu gehören die Behandlungskosten, Kosten für die Zuzahlung der Praxisgebühr, für das Erstellen ärztlicher Bescheinigungen, Fahrtkosten, Kosten für Betreuung und Hilfe. Ebenfalls Besuchskosten durch nahe Angehörige, wenn dies der Heilung förderlich ist und sich positiv auf den Heilungsprozess auswirkt.

Auch hat der Schädiger bei einem Verkehrsunfall für die vermehrten Bedürfnisse aufzukommen. Dies können bei schweren Schäden beispielsweise Kosten für Pflege bzw. für eine Haushaltshilfe, für spezielle Kleidung, Kosten für eine Kur, für einen notwendigen Umzug, für gegebenenfalls einen Einbau eines Aufzugs oder Treppenlifts bei schweren Beschädigungen, für krankengymnastische Massagen etc. sein.

Ist der Geschädigte durch seine Verletzung bei der Haushaltsführung beeinträchtigt und kann somit seine Arbeitskraft im Haushalt verletzungsbedingt nicht einsetzen, steht dem Verunfallten ein Geldbetrag für den Haushaltsführungsschaden zu.

Bei einem schweren Unfall kann es passieren, dass man aufgrund der körperlichen Beeinträchtigung nicht mehr seine Arbeitsleistung erbringen kann. Der Anwalt sorgt dafür, dass der Unfallgegner die finanziellen Einbußen ersetzen muss. Ist der Betroffene also in seinem beruflichen Fortkommen oder in seiner Erwerbstätigkeit durch den Unfall eingeschränkt worden, so steht ihm Ersatz seines Erwerbsschadens zu.

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